Gibt es Rückerstattungen bei Abmeldung?
Abmeldung nach dem 1. Mai: 50 % Abmeldung nach dem 1. Juni: 100 % Nur schriftliche Abmeldungen sind gültig.
Abmeldung nach dem 1. Mai: 50 % Abmeldung nach dem 1. Juni: 100 % Nur schriftliche Abmeldungen sind gültig.
Becher: Nur über vom OK bestimmten Anbieter Ausnahmebewilligung für eigene Becher muss bis Juli eingereicht werden Restliches Geschirr darf biologisch abbaubar sein → Bei Verstössen: CHF 500.– Busse
Nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des OKs. Für unerlaubte Aktivitäten fallen Gebühren an (CHF 200.– bis CHF 1’000.–)
Frühestens am Mittwoch vor dem Fest. Wasser- und Stromanschlüsse sind ab Donnerstag 12.00 Uhr verfügbar. Verteilerkabel bitte selbst mitbringen.
Nur mit einer Zufahrtskarte vom OK und nur zu den festgelegten Zeiten. Ein Depot von CHF 100.– wird erhoben und nur bei pünktlicher Ausfahrt zurückerstattet (1 Stunde vor Festbeginn).
Nur mit Sonderbewilligung (CHF 100.–). Unbewilligtes Parken wird mit CHF 300.– gebüsst
Gültige Kontrollbescheinigung und Vignette notwendig Checkliste Veranstaltung vor Ort ausfüllen → Beides muss am Stand verfügbar sein
Festzelte müssen geerdet werden (Elektro Arber AG) – Kosten: CHF 200.– Blitzschutz, Brandschutz und Fluchtwege gemäss Merkblättern Pflicht zur Haftpflichtversicherung → Ohne Versicherungsnachweis kein Zutrit
Musik-Ende: Freitag 2.00 Uhr, Samstag 3.00 Uhr Schallpegel max. 93 dB(A), nach 2/3 Uhr: max. 86 dB(A) Messung kostet CHF 200.– → Verstösse führen zu Stromabschaltung und Busse
Wenn am Sonntag kein Betrieb mehr geplant ist: bis Sonntag, 09.00 Uhr Ansonsten: bis Montag, 06.00 Uhr